Haushaltsnahe Dienstleistungen - Ihr Vorteil!

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit beschert den Bundesbürgern ein kleines
Steuergeschenk!
Ab 1.1.2009 wird der Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen wie
Reinigungs- oder Gartenarbeiten für Privathaushalte auf 20 Prozent bei
maximalen Ausgaben von 20.000 Euro angehoben. Das bedeutet, dass
jährlich bis zu 4.000 Euro Steuern gespart werden können. Für
Handwerksleistungen, zu denen die Neu- oder Umgestaltung von
Außenanlagen auch gehört, können ab 2009 zusätzlich nochmal 20 Prozent
auf insgesamt 6.000 Euro der Lohnkosten abgesetzt werden.
Die Steuerersparnis liegt damit bei bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Nach wie
vor gilt: Wer von der steuerlichen Förderung profitieren möchte, muss
die Leistungen per Banküberweisung bezahlen und die Belege seinem
Finanzamt vorlegen.
Ungeachtet der jeweiligen Steuerschuld zahlt das Finanzamt dann 20% der
belegten Kosten zurück.

Voraussetzung:
Der leistende Unternehmer muss eine schriftliche
Rechnung stellen und die Zahlung der Rechnung muss durch eine
Überweisung auf das Bankkonto des Unternehmes erfolgen, denn der
Bankbeleg gilt als Zahlungsnachweis. Außerdem muss die Dienstleistung im
Haushalt oder Garten des Steuersparers erbracht werden und er muss sich
in Deutschland befinden. Wer z.B. seine Hemden zum Waschen und Bügeln in
die Reinigung bringt, bekommt daher nichts vom Fiskus dazu.

Welche Dienstleistungen sind begünstigt?:
Die Wörter "Dienstleistungen" oder "Handwerkerleistungen" sagt schon aus, dass die
Lieferung von Waren aller Art nicht hierunter fällt. Die Anschaffung und
Verlegung eines Teppiches ist z.B. nicht begünstigt. Überall, wo der
Erwerb von Waren im Vordergrund steht, beteiligt sich das Finanzamt
nicht. Begünstigt sind daher "Arbeits-Maßnahmen", so genannte
haushaltsnahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel: Gartenpflegearbeiten
wie Gehölzschnitt, Rasenpflege, säubern der Anlagen, oder
Reinigungsarbeiten im und am Haus, aber auch Handwerksarbeiten wie
Reparaturarbeiten oder die Gartenumgestaltung. Dabei ist es egal, ob Sie
Mieter oder Eigentümer sind.